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Birgitt Koran/Daniela Moser

Die BAO im Zentrum der Finanzverwaltung

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3127-1

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Dokumentvorschau
Die BAO im Zentrum der Finanzverwaltung (1. Auflage)

S. 91I. Allgemeines

Das Bundesgesetz BGBl I 2008/85 (Schenkungsmeldegesetz) trat mit in Kraft. Da der VfGH mit Erkenntnis vom , G 54/06 ua den Grundtatbestand des § 1 Abs 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (Erwerbe von Todes wegen) und mit Erkenntnis vom , G 23/07 ua den Grundtatbestand des § 1 Abs 1 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (Schenkungen unter Lebenden) mit Ablauf des aufgehoben hat, sieht das Schenkungsmeldegesetz die Nichtanwendbarkeit des dritten Grundtatbestandes, nämlich des § 1 Abs 1 Z 3 (Zweckzuwendungen), vor. Damit sind alle bisherigen drei Grundtatbestände auf Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen sowohl von Todes wegen als auch unter Lebenden ab dem nicht mehr anwendbar. Die Abgabenbehörden hätten seit diesem Zeitpunkt mangels Anzeige- und Erklärungspflicht sowie mangels Steuererhebung keine Möglichkeit gehabt, unentgeltliche Vermögensverschiebungen nachzuvollziehen.

Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde in die Bundesabgabenordnung eine gesetzliche Verpflichtung aufgenommen, geschenktes Vermögen den Abgabenbehörden anzuzeigen. Diese Anzeigeverpflichtung soll insbesondere vermeiden, dass unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden vorgetäuscht werden, um ungeklärte Vermögenszuwä...

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