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Rosenkranz/Kahl (Hrsg)

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4276-5

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Rosenkranz/Kahl (Hrsg) - AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 80a Sprachliche Gleichbehandlung

Sigmund Rosenkranz/Arno Kahl

Materialien

BGBl 1991/51 (WV); BGBl I 2008/5 (RV 294 AB 365 23. GP).

1

§ 80a AVG ist von der Intention getragen, den Vorgaben für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch entgegenzukommen. Geschlechtergerechte Formulierungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der Sprache bewerkstelligen (s dazu zB BM für Bildung und Frauen [Hrsg], Geschlechtergerechter Sprachgebrauch [Leitfaden 2015]; in diesem Leitfaden wird auch festgehalten, dass Texte dann geschlechtergerecht sind, wenn Frauen und Männer sprachlich sichtbar werden und sich somit gleichermaßen angesprochen fühlen).

2

Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich laut der Staatszielbestimmung des Art 7 Abs 2 B-VG zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Weiters sind nach dieser Bestimmung auch Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung vo...

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

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