Praxishandbuch AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11. Einleitung
Der Anwendungsbereich der Verwaltungsverfahrensgesetze, sohin des AVG, VStG und VVG, ist im Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) geregelt. Gemäß Art I Abs 2 EGVG ist das AVG auf das behördliche Verfahren der Verwaltungsbehörden, das VStG auf das Strafverfahren der Verwaltungsbehörden mit Ausnahme der Finanzstrafbehörden des Bundes und das VVG auf das Vollstreckungsverfahren der Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung, der Organe der Städte mit einem Statut und der Landespolizeidirektionen anzuwenden. Nach dieser Generalklausel hat grundsätzlich jede Verwaltungsbehörde in Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung die Verwaltungsverfahrensgesetze anzuwenden, sofern nicht die Materiengesetze etwas anderes bestimmen. Die Materiengesetze können ebenfalls verfahrensrechtliche Regelungen enthalten, die dann als lex specialis dem AVG vorgehen.
Angelegenheiten, die vom Anwendungsbereich der Verwaltungsverfahrensgesetze ausgenommen sind, finden sich in Art I Abs 3 EGVG. Sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind die Verwaltungsverfahrensgesetze nicht anzuwenden:
in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge, die von den Abgabenbehörden erho...