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Ulrich Kraßnig

Auswahl und Honorierung des Abschlussprüfers

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3955-0

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Auswahl und Honorierung des Abschlussprüfers (1. Auflage)

S. 165III. Vergabe- und Unternehmensrecht: „viribus unitis“ zum passenden Abschlussprüfer oder zwei nicht zu harmonisierende Rechtsbereiche?

1. Grundlegung

Bereits im Jahr 2008 wurde vom Verfasser die Vereinbarkeit des Vergaberechts mit dem Unternehmensrecht im Verfahren zur Bestellung des Abschlussprüfers in Frage gestellt. In einem weiteren prägnanten und pointierten Beitrag aus dem Jahr 2010 konstatierte Eiselsberg, weitgehend anhand eines recht pragmatischen Zugangs, die Inkompatibilität der beiden Normenkomplexe im erwähnten Verfahren. Ziel der nun folgenden Ausführungen ist eine tiefer gehende rechtsdogmatische Analyse der rechtlichen Problematik. Diese Ausführungen sind auch als Beantwortung der Vorfrage zur Analyse der allgemeinen Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für die Auswahl des Abschlussprüfers de lege lata zu verstehen.,

Im Allgemeinen fällt die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG). Demnach muss bei der Beschaffung von Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber iSd § 4 Abs 1 BVergG prinzipiell ein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet und durchgeführt werden, bevor eine Zuschlagserteilung erfolgen kann, sofern der einschläS. 166gi...

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