Auswahl und Honorierung des Abschlussprüfers
1. Aufl. 2018
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S. 469X. Zusammenfassung sämtlicher Forschungsergebnisse
1. Grundlagen der vorliegenden Arbeit
1.1. Anknüpfungspunkt
Anknüpfungspunkt der Arbeit ist die Verantwortlichkeit des Prüfungsausschusses bzw Aufsichtsrats für eine qualitativ hochwertige Abschlussprüfung und die dieser Verantwortlichkeit zuwiderlaufende Vergabepraxis von Abschlussprüfungsleistungen. In der Praxis ist die Höhe des Prüfungshonorars des Abschlussprüfers als Auswahlkriterium bedeutsamer als die Höhe der Prüfungsqualität.
Aus der Perspektive des Abschlussprüfers führt die oben dargestellte Vergabepraxis dazu, dass das zu niedrige (oft nicht kostendeckende) Prüfungshonorar durch Beratungsleistungen kompensiert werden muss. Dies ist möglich, weil die Erbringung von Beratungsleistungen für das zu prüfende Unternehmen grundsätzlich nicht unzulässig ist. Darunter kann aber nicht nur die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers leiden, sondern es liegt auch der Verdacht nahe, dass erforderliche Prüfungshandlungen gerade wegen der zu niedrigen Honorierung der Abschlussprüfung gemäß dem Rechtsgrundsatz und ökonomischen Prinzip quid pro quo nicht oder nur unzureichend gesetzt bzw billigere, noch nicht so gut ausgebildete Assistenten im...