Auslandsbeurkundung beim GmbH-Gesellschafterwechsel
1. Aufl. 2018
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S. 1668. Zusammenfassung der Ergebnisse
In Kapitel 1 wurde die Problemstellung der vorliegenden Arbeit erörtert und neben dem Gegenstand die Zielsetzung der Arbeit bestimmt. Nachdem die deutsche und die italienische Rechtslage für die Beantwortung der Frage, ob eine Substituierung des österreichischen Notariatsakts durch die Auslandsbeurkundung möglich ist, herangezogen wurden, steht eine Untersuchung der Methoden am Beginn der Arbeit.
Kapitel 2 widmete sich den Formerfordernissen bei Übertragung der Geschäftsanteile und insb der Ortsformanknüpfung als IPR-rechtliche Vorfrage. Es wurde der Frage nachgegangen, welche Erfordernisse der Form für die Übertragung der Geschäftsanteile gelten, wenn das Verpflichtungs- und/oder das Verfügungsgeschäft nicht im Heimatstaat der Gesellschaft erfolgen soll(en). Man gerät mit der Internationalisierung zwingend in eine Situation, in der IPR-rechtliche Fragen aufkommen. Die IPR-rechtliche Frage, die sich in dem Zusammenhang stellt, ist jene, ob die Geschäftsanteilsübertragung einer österreichischen GmbH durch lokale Formvorschriften genügt, also die Ortsform ausreicht. Dass die Ortsform für das Verfügungsgeschäft hinreichend ist, wird nach hM in Österreic...