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Paul Schwarzenbacher

Auslandsbeurkundung beim GmbH-Gesellschafterwechsel

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3869-0

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Auslandsbeurkundung beim GmbH-Gesellschafterwechsel (1. Auflage)

S. 243. Zweck der Gestaltungsrechte vs Grundsatz der freien Übertragbarkeit

3.1. Allgemeines

Die Frage, die sich iZm dem Zweck der Gestaltungsrechte im Gesellschaftsrecht im Verhältnis zum Grundsatz der freien Übertragbarkeit stellt, ist, wie weit der Grundsatz der freien Übertragbarkeit reicht bzw ob die freie Übertragbarkeit möglicherweise so stark eingeschränkt ist, dass man davon gar nicht mehr sprechen kann. § 76 Abs 1 GmbHG normiert, dass Geschäftsanteile übertragbar und vererblich sind.

Zwei Umstände führen dazu, dass dieser Grundsatz zu relativieren ist. Einerseits ist die Übertragung an die Form des Notariatsakts gebunden, andererseits lässt Abs 2 leg cit gesellschaftsvertragliche Einschränkungen ausdrücklich zu. Kann also ein Ausschluss der Übertragbarkeit privatautonom vorgesehen werden? Bei der von § 76 Abs 1 GmbHG angeordneten Übertragbarkeit der Anteile handelt es sich nach in Österreich hA um eine zwingende Regel. Die für Deutschland herrschende Gegenansicht wird hauptsächlich damit begründet, dass die Gesellschafter sich mittels des ihnen zwingend zustehenden Austrittsrechts oder einer Kündigung aus wichtigem Grund von der Gesellschaft lösen könnten. Obwohl diese Möglichkeiten nach Teilen der österreichis...

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