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Paul Schwarzenbacher

Auslandsbeurkundung beim GmbH-Gesellschafterwechsel

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3869-0

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Dokumentvorschau
Auslandsbeurkundung beim GmbH-Gesellschafterwechsel (1. Auflage)

S. 132. Formerfordernisse bei Übertragung der Geschäftsanteile

2.1. Allgemeines

Bevor auf die Frage einzugehen ist, welche Formzwecke im Gesellschaftsrecht und insb hinter der Bestimmung des § 76 Abs 2 GmbHG stehen, ist zunächst zu prüfen, ob eine in anderen Staaten vorgenommene Geschäftsanteilsübertragung generell wegen Einhaltung der Ortsform – ohne auf die Frage der Gleichwertigkeit einzugehen – wirksam ist. Zu fragen ist insb, ob die Notariatsaktspflicht bei der Anteilsübertragung eine Eingriffsnorm darstellt und somit das Verpflichtungsgeschäft sowie das Verfügungsgeschäft nicht durch eine gleichwertige Beurkundung ersetzt werden können. Nach österreichischer hM spielt die Frage, ob die Notariatsaktspflicht bei der Anteilsübertragung eine Eingriffsnorm darstellt und somit nicht durch eine gleichwertige Beurkundung (Ortsform) ersetzt werden kann, nur für das Verpflichtungsgeschäft eine Rolle, und zwar dafür, ob § 76 Abs 2 GmbHG als Eingriffsnorm iSd Art 9 Rom I VO zu qualifizieren ist.

2.2. IPR und die Formpflicht

Zunächst wird im Fall der Geschäftsanteilsübertragung geprüft, ob ein Privatrechtsfall mit Auslandsbeziehung vorliegt, für den keine Rechtsvereinheitlichung vorliegt. Vereinheitlichungsbestrebungen bestehen ...

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