Die Ausfuhr im Abgaben-, Finanzstraf- und Außenwirtschaftsrecht
1. Aufl. 2017
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I. S. 218Begriffsdefinition und generelle Erläuterungen
Proliferation bedeutet die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte sowie von entsprechenden Waffenträgersystemen (zB Raketen und Drohnen), einschließlich des dafür erforderlichen Know-how.
Bei dieser allgemeinen Definition mag man zuerst an einen rein militärischen Zusammenhang oder an Konfliktherde außerhalb Europas denken. Tatsächlich ist die Verhinderung der Proliferation auch ein wesentliches Sicherheitsziel in den europäischen Nationalstaaten und beschäftigt Polizei und Nachrichtendienste gleichermaßen. Bei einer genauen Betrachtung wird auch deutlich erkennbar, dass dieses Thema nicht nur eine staatliche Herausforderung darstellt, sondern auch zivile Strukturen, insbesondere Unternehmen, unmittelbar betreffen kann. Warum dies so ist, soll in diesem Beitrag dargestellt werden. Dazu sollen im Folgenden generelle Rahmenbedingungen erläutert sowie Taktiken und Gegenmaßnahmen zum Zwecke der Bekämpfung von Proliferation erörtert werden.
Staaten benötigen zu ihrer Verteidigung oder für sonstige Strategien militärische Güter. In der internatio...