Die Ausfuhr im Abgaben-, Finanzstraf- und Außenwirtschaftsrecht
1. Aufl. 2017
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I. S. 210Einleitung
Die Behörde für Außenwirtschaftskontrolle ist eine Abteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und im Center 2 (Außenwirtschaftspolitik und Europäische Integration) angesiedelt. Sie ist als nationale Behörde für Exportkontrolle, aber auch als nationale Behörde für Nuklearkontrolle und die Chemiewaffenkonvention (CWK) tätig. Ihre Aufgaben umfassen ua die administrative Umsetzung der österreichischen Exportkontrolle, die administrative Umsetzung von Embargomaßnahmen, technische Expertise für andere Ressorts, Teilnahme an interministeriellen Sitzungen, Teilnahme an internationalen Exportkontrollregimen (AG, NSG, Zangger-Komitee, MTCR, Wassenaar-Abkommen, CWK) und die Teilnahme als nationale Behörde an Sitzungen der OPCW (Exekutivrat, Vertragsstaatenkonferenz, Überprüfungskonferenz). Die Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden der Behörde bilden sowohl nationale als auch EU-Vorschriften.
nationale Ebene
Außenwirtschaftsgesetz 2011 – AußWG 2011 idgF
Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 – 1. AußWV 2011 idgF
Zweite Außenwirtschaftsverordnung 2011 – 2. AußWV 2011 idgF
Dritte Außenwirtschaftsverordnung 2014 – 3. AußWV 2014 idgF
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