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Wesener

Verträge des Arbeitsrechts

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4183-6

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Verträge des Arbeitsrechts (2. Auflage)

S. 142V. Zusammenfassung

Die Erbringung von Arbeitsleistungen in persönlicher Abhängigkeit begründet in der Regel ein Arbeitsverhältnis, sodass die Vorschriften des Arbeitsrechts zu beachten sind.

Obwohl – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – für den Abschluss des Arbeitsvertrages keine Formvorschriften bestehen, sollten die wesentlichen Vertragspunkte in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden. Einerseits werden dadurch bestimmten Beweisschwierigkeiten vorgebeugt, andererseits kann sich dadurch die Ausstellung eines gesonderten Dienstzettels als nicht notwendig erweisen. Diesbezüglich lässt sich bereits ein bestimmter Mindestinhalt für den Arbeitsvertrag aus den Dienstzettelbestimmungen entnehmen (§ 2 Abs 2 AVRAG).

Demnach sollten folgende Punkte jedenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sein:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Arbeitsverhältnisses

  • Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin

  • Gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte

  • Allfällige Einstufung in ein generelles Schema

  • Vorgesehene Verwendung

  • Anfangsbezug (Grundge...

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