Verträge des Arbeitsrechts
1. Aufl. 2016
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S. 129IV. Praktische Besonderheiten
A. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen
1. Steuerrecht
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages wird in der Regel auch das Vorliegen eines steuerlichen Dienstverhältnisses bewirken, womit besondere gesetzliche Pflichten für den Arbeitgeber eintreten können.
Steuerlich liegt ein Dienstverhältnis dann vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Wesentliche Merkmale des steuerlichen Dienstverhältnisses sind die Weisungsgebundenheit sowie die betriebliche Eingliederung des Arbeitnehmers in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers (§ 47 Abs 2 EStG).
In jenen Fällen, in denen diese beiden Kriterien noch keine klare Abgrenzung erlauben, ist auch auf weitere Abgrenzungskriterien abzustellen, wie etwa das Fehlen eines Unternehmerrisikos oder die Befugnis, sich vertreten zu lassen.
Bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses sind die daraus resultierenden Bezüge und Vorteile als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Einkommensteuer zu unterwerfen (§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG).
Bei Vorliegen einer Betriebsstätte iSd § 81 EStG wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) eingehoben (§ 47 Abs 1 EStG). Als Betriebsstätte wird jed...