Verträge des Arbeitsrechts
1. Aufl. 2016
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S. 18II. Rechtsgrundlagen und Judikatur
A. Allgemein
Mangels Vorliegens einer einheitlichen Arbeitsrechtskodifikation liegt eine weitgehende Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen vor. Die jeweiligen Rechtsquellen stehen zueinander in einer bestimmten Rangordnung. Sie sind im Bereich des Arbeitsrechts stark vom Günstigkeitsprinzip getragen, sodass in vielen Bereichen abweichende Vereinbarungen nur zu Gunsten des Arbeitnehmers getroffen werden können. Die Bestimmung der Günstigkeit erfolgt mittels Durchführung eines Gruppenvergleichs (§ 3 Abs 2 iVm § 31 Abs 3 ArbVG). Die jeweiligen in Betracht kommenden einzelnen Bestimmungen sind dabei nicht isoliert zu betrachten (Einzelvergleich), sondern es sind die die Bestimmungen enthaltenden Vertragswerke gegenüberzustellen. Der „Rosinentheorie“, bei der die jeweils in den in Betracht kommenden Rechtsquellen günstigsten Bestimmungen herangezogen werden, wird damit eine Absage erteilt.
Obwohl auch verfassungsrechtliche Vorgaben von Bedeutung sind (neben den Kompetenztatbeständen ist insbesondere an das Koalitionsrecht zu denken), finden sich die wesentlichen Rechtsgrundlagen in einfachen Gesetzen und kollektiven Gestaltungsmitteln (Kollekti...