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Wesener

Verträge des Arbeitsrechts

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3306-0

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Verträge des Arbeitsrechts (1. Auflage)

S. 1I. Allgemeiner Teil

A. Einführung

Unter einem Arbeitsverhältnis wird grundsätzlich die Summe der rechtlichen und sozialen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstanden. All jene Normen, die die gegenseitigen, aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Rechte und Pflichten regeln, werden unter dem Begriff des Arbeitsrechts zusammengefasst. Es sind davon sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Normen umfasst.

Begründet wird ein Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Vertrages, dem sogenannten Arbeitsvertrag, mit welchem sich eine Person gegenüber einer anderen zur Erbringung von Arbeitsleistungen in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das österreichische Arbeitsrecht knüpft somit an die Vertragstheorie im Gegensatz zur Eingliederungstheorie an, bei welcher nicht der Abschluss eines Vertrages, sondern die Einstellung bzw Eingliederung im Betrieb für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses als maßgeblich erachtet wird.

Vertragliche Grundlage und persönliche Abhängigkeit sind die wesentlichen Merkmale, die die Erbringung von Arbeitsleistungen von anderen rechtlichen Gestaltungsformen abgrenzen, denn Arbeitsleistungen können auch ohne vertragliche Grund...

Verträge des Arbeitsrechts

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