Der Aufsichtsrat im Kreditinstitut
1. Aufl. 2014
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I. Festlegung einer Informationsordnung
Die Überwachung der Vorstandsmitglieder (bzw Geschäftsleiter laut Definition im BWG) durch den Aufsichtsrat setzt voraus, dass der innerbetriebliche Informationsfluss zwischen dem Vorstand, dem Risikomanagement, der Innenrevision, den Ausschüssen und dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den Aufsichtsratsmitgliedern funktioniert (siehe im Detail Teil 2).
Die Möglichkeit der Verabschiedung einer Informationsordnung ist ein äußerst effektives Mittel, um klarzustellen, was wann und in welcher Form an wen zu berichten ist. Hierin können etwa erhöhte Berichtsfrequenzen vorgesehen werden. Es kann darin auch festgelegt werden, zu welchem Zeitpunkt bzw unter welchen Umständen eine Sonderberichterstattung durch die Geschäftsführung an den Aufsichtsrat zu erfolgen hat. Die Informationsordnung kann auch den Informationsfluss innerhalb des Aufsichtsrates bzw zwischen Ausschüssen und Plenum regeln. Zudem kann sie ein Fragerecht des Aufsichtsrates gegenüber den Angestellten des Kreditinstitutes vorsehen (Durchsetzung der Antwortpflicht durch Vorstandsweisung). Damit kann verhindert werden, dass die Inanspruchnahme des Fr...