Arbeitsrecht im Konzern
1. Aufl. 2020
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S. 241. Konzernbezug von Arbeitsverhältnissen
1.1. Allgemeines
Mangels Rechtspersönlichkeit des Konzerns kann ein Arbeitsverhältnis nur mit einer oder mehreren rechtlich selbständigen Konzerngesellschaften bestehen. Generell ist beim österreichischen Arbeitsvertragsrecht zu beachten, dass wesentliches Merkmal eines Arbeitsvertrags neben der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeitnehmer und ihrer Entgeltsansprüche die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber ist. Letztere zeigt sich durch die Einordnung in die betriebliche Organisation, die Weisungs- und Kontrollunterworfenheit, disziplinäre Verantwortung und persönliche Leistungspflicht. Die organisatorische Unterordnung ergibt sich vor allem aus persönlichen Weisungen, die sich im Wesentlichen auf Bereiche wie Arbeitszeit, Arbeitsort und Verhalten am Arbeitsort beziehen. Fachliche Weisungen werden weniger als Kriterium der Unterordnung angesehen. Die höhere Gewichtung der persönlichen Unterordnung und die damit verbundenen Schutzplichten erschwert die Berücksichtigung der Erfordernisse von Arbeitsverhältnissen mit Konzernbezug ebenso wie von Managementmethoden unter Anwendung moderner Technologien und flacherer Hierarchien.
Die Einbindun...