Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2021
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S. 91X. Datenschutz
Das Datenschutzrecht betrifft
die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie […] die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. (Art 2 Abs 1 DSGVO)
Daten sind dann personenbezogen, wenn sie sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen (Art 4 Z 1 DSGVO); das betrifft also Daten von Bewerbern (mit denen möglicherweise nie ein Arbeitsverhältnis besteht), für Arbeitnehmer im aufrechten Arbeitsverhältnis, aber auch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis beendet ist.
Das Datenschutzrecht hat eine eigene Terminologie und weist den verschiedenen Akteuren „Rollen“ zu, an die verschiedene Rechte und Pflichten geknüpft sind. Der Arbeitgeber ist iaR Verantwortlicher (Art 4 Z 7 DSGVO), weil er die Daten seiner Arbeitnehmer nutzt. Dritte, die Daten für den Verantwortlichen verarbeiten (zB externe Lohnverrechnung) sind Auftragsverarbeiter (Art 4 Z 8 DSGVO). Der Arbeitnehmer ist bezüglich der Daten zu seiner Person betroffene Person (Art 4 Z 1 DSGVO).
Die Verarbeitung von Daten ist nur zulässig, wenn eine der in Art 6 Abs 1 DSGVO gen...