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Wiesinger

Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft

3. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3335-0

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Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft (3. Auflage)

S. 84IX. Arbeitnehmerschutz

A. Allgemeines

Das Arbeitnehmerschutzrecht ist historisch gesehen der Ursprung des modernen Arbeitsrechts und es hat bis heute einen stark öffentlich-rechtlichen Charakter, wobei die entsprechenden Bestimmungen zT auch mit arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Regelungen vermischt sind; es dient folgenden Zielen:

  • Technischer Arbeitnehmerschutz: Schutz der Person des Arbeitnehmers vor Verletzungen durch die Arbeit.

  • Arbeitszeitschutz: Schutz des Arbeitnehmers vor zu starker zeitlicher Inanspruchnahme (dies wurde schon unter VIII.B. behandelt).

  • Schutz besonderer Personengruppen (Mütter, Jugendliche …) in entsprechenden Sondergesetzen. Diese Sondergesetze enthalten aber neben dem Arbeitnehmerschutz zT auch familien- und sozialpolitische Bestimmungen (zB Anspruch auf Karenz).

Der Arbeitnehmer kann auf die Einhaltung der Schutzvorschriften nicht verzichten und die Verletzung der entsprechenden Bestimmungen steht meist unter Verwaltungsstrafandrohung – iaR allerdings nur für den Arbeitgeber. Dieser kann zur Einhaltung der Vorschriften einen verantwortlichen Beauftragten bestellen (§ 9 VStG), der dann an seiner Stelle für deren Einhaltung sorgen muss und allenfalls (anstell...

Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft

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