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Wiesinger

Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft

3. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3335-0

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Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft (3. Auflage)

S. 61VIII. Arbeitszeit

A. Begriff Arbeitszeit

1. Arbeitszeit

Arbeitszeit ist „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ (§ 2 Abs 1 Z 1 AZG). Pausen zählen daher nicht zur Arbeitszeit (zur Notwendigkeit der Pausenhaltung siehe unten unter VIII.A.3.).

Die Arbeitszeit ist daher jene Zeit, in der der Arbeitnehmer die vertragliche Leistung erbringt und für die er einen Entgeltanspruch hat. Dies kann bei der Abgrenzung zum Beginn und zum Ende der Arbeitszeit Fragen aufwerfen:

  • Bei Wegzeiten ist zu unterscheiden, wann sie anfallen. Wegzeiten von der Wohnung zur Arbeitsstätte (Baustelle) und wieder zurück sind keine Arbeitszeit. Wegzeiten „innerhalb der Arbeitszeit“ zählen hingegen zur Arbeitszeit. Folgende Ausnahmen sind aber zu beachten:

    Lenkt ein Arbeiter außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit ein Firmenfahrzeug, um Arbeitskollegen zur Baustelle zu transportieren, ist diese Zeit entgeltpflichtig, wobei hier ein fester Satz für alle Lohngruppen (Lenkstundenvergütung) besteht (§ 8 Z 1b KollV Bauindustrie/Baugewerbe); er beträgt ab 10,91 € je Lenkstunde und darf pauschaliert werden.

    Arbeiter haben bei Reisebewegungen innerhalb der Arbeitszeit (ausgenommen Lenkzeiten) nur Anspruch auf den...

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