zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Wiesinger

Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3041-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft (2. Auflage)

S. 119XV. Entgeltzahlung

A. Fälligkeit

Arbeiter

Da eine kollv-liche Regelung besteht, kommt § 1154 ABGB nicht zur Anwendung. Nach § 8 Z 4 KollV Bauindustrie/Baugewerbe sind „alle Entgelte für den Lohnzahlungszeitraum“ bis zum 15. des Folgemonats auszuzahlen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den letzten davor liegenden Werktag. Der Lohnzahlungszeitraum ist stets der Kalendermonat (§ 8 Z 3 KollV Bauindustrie/Baugewerbe).

Diese Fälligkeit gilt für den Lohn, die Zulagen und Zuschläge, sowie die Dienstreisevergütungen, nicht aber für das Weihnachtsgeld. Dieses ist „im ersten Dezemberdrittel“ auszubezahlen (§ 12 Z 4 KollV Bauindustrie/Baugewerbe).

Abweichend von den genannten Fälligkeiten ist zu beachten, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Entgelt sofort zu bezahlen ist; bei Beendigung durch den Arbeitnehmer allerdings erst 24 Stunden später, sofern er die Beendigung nicht vorher bekannt gegeben hat (§ 15 Z 2 KollV Bauindustrie/Baugewerbe). Steht dem Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld zu, dann wird es ebenfalls mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

Angestellte

Die Bestimmung zur Fälligkeit des „laufenden Gehalts“ findet sich i...

Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.