Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft
2. Aufl. 2014
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S. 76IX. Treue- und Fürsorgepflicht
Die moderne Zivilrechtsdogmatik kennt bei vielen Verträgen Nebenpflichten. Das sind Pflichten einer Vertragspartei, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, deretwegen aber der Vertrag nicht abgeschlossen wurde. Beim Arbeitsvertrag sind die Hauptpflichten die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltpflicht des Arbeitgebers. Zum Schutz des Arbeitnehmers bestehen allerdings zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, bei deren Konkretisierung die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu beachten ist (etwa im Arbeitnehmerschutzrecht, das Verstöße iaR mit Verwaltungsstrafe bedroht).
Die Fürsorgepflicht entwächst dem Arbeitsvertrag und gilt daher gegenüber allen Arbeitnehmern (also zB auch solchen, die von bestimmten Schutzbestimmungen ausgeschlossen sind, wie zB leitende Angestellte). Die Fürsorgepflicht ist in § 1157 ABGB geregelt und betrifft in ihrem Kernbereich den Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers, wurde von der Jud aber auf weitere Bereiche – wie zB den Vermögens- und Persönlichkeitsschutz – ausgedehnt. Dort, wo die Fürsorgepflicht entsprechend gesetzlich geregelt ist, sind vor allem diese gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden (zB ASchG und die darauf bas...