Reissner/Mair (Hrsg)

Antidiskriminierungsrecht

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2093-0

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Antidiskriminierungsrecht (1. Auflage)

S. 1241. Einführung

Dem Antidiskriminierungsrecht liegt das Verständnis zugrunde, dass einige, dem Menschen inhärente Merkmale nicht als Basis für Ungleichbehandlungen herangezogen werden dürfen. Zu diesen geschützten Merkmalen gehören das Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit, die Religion oder Weltanschauung, das Alter, die sexuelle Orientierung sowie eine Behinderung einer Person.

Das europäische Gleichbehandlungsrecht entwickelte sich als Schutzrecht von Frauen gegenüber Männern. Historischer Ausgangspunkt war dabei die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, die neben dem heutigen Art 157 AEUV vor allem in der Gleichbehandlungs-RL verankert ist. Im Laufe der Zeit wurde dieser Ansatz angereichert um weitere Aspekte des Antidiskriminierungsrechts – zB dass auch die Tatsache, ob jemand Kinder hat, als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts anzusehen ist. Erst im Jahr 2002 erweiterte die Europäische Union das Antidiskriminierungsrecht schließlich um die restlichen oben genannten geschützten Merkmale.

Was nur auf den ersten Blick unproblematisch scheint, ist die Trennung der beiden geschützten Merkmale „Geschlecht“ und „sexuelle Orientierung“. So stellte der EuGH bereits im Jahr 1998 ...

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