Anti-BEPS-Richtlinie: Konzernsteuerrecht im Umbruch?
1. Aufl. 2017
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1. S. 92Einleitung und Übersicht
Art 7 und 8 der Richtlinie 2016/1164 vom „mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes“ sehen Regelungen über eine Hinzurechnungsbesteuerung vor. Primäres Ziel ist es, niedrig vorbesteuerte Einkünfte einer beherrschten Tochtergesellschaft oder einer Betriebstätte der Muttergesellschaft zuzurechnen, die in der Folge die betreffenden Einkünfte nach den steuerlichen Vorschriften ihres Ansässigkeitsstaates versteuert und die Vorsteuerbelastung anrechnet.
Übersicht:
In Bezug auf den Anwendungsbereich von Art 7f Anti-BEPS-Richtlinie ist maßgebend, dass die Muttergesellschaft („MG“) in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Nach Art 1 Anti-BEPS-Richtlinie werden alle Steuerpflichtigen erfasst, „die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten körperschaftsteuerpflichtig sind, einschließlich der in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gelegenen Betriebstätten von Unternehmen, die steuerlich in einem Drittland ansässig sind.“ Die Anti-BEPS-Richtlinie betrifft daher ausschließlich Körperschaftsteuersubjekte. Sie differenziert nicht zwischen unbeschränkt steuerpflichtigen,...