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Schwetz

Anteilstransaktionen an gemeinnützigen Bauvereinigungen

Wirtschaftliche und rechtliche Implikationen aufsichtsbehördlicher Maßnahmen

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3769-3

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Anteilstransaktionen an gemeinnützigen Bauvereinigungen (1. Auflage)

S. 53Anhang

Bundesgesetz vom über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WohnungsgemeinnützigkeitsgesetzWGG) idF BGBl I 2019/85

ARTIKEL I
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich des Gesetzes

(1) Bauvereinigungen in den Rechtsformen einer Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Aktiengesellschaft, die ihren Sitz im Inland haben, sind von der Landesregierung als gemeinnützig anzuerkennen, wenn sie die in den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Bedingungen erfüllen.

(2) Bauvereinigungen, die auf Grund dieses Bundesgesetzes als gemeinnützig anerkannt wurden, haben ihre Tätigkeit unmittelbar auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben des Wohnungs- und Siedlungswesens zu richten, ihr Vermögen der Erfüllung solcher Aufgaben zu widmen und ihren Geschäftsbetrieb regelmäßig prüfen und überwachen zu lassen. Auf gemeinnützige Bauvereinigungen finden die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, keine Anwendung.

(3) Das von gemeinnützigen Bauvereinigungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung erwirtschaftete Eigenkapital ist im Sinne eines Generationenausgleichs zur Sicherung einer nachhaltigen Wohnversorgung bestehender und zukünftiger Nutzer auf Dauer für Zwecke d...

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