Anteilstransaktionen an gemeinnützigen Bauvereinigungen
1. Aufl. 2020
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S. 516. Conclusio
Die gegenständlichen Ausführungen veranschaulichen die Komplexität und Vielschichtigkeit der Anforderungen an rechtskonforme Anteilsübertragungen an GBVs bzw an Holdinggesellschaften, deren überwiegender Geschäftszweck im Halten und Verwalten von Anteilen an GBVs besteht. Die einleitenden Darstellungen zum besonderen Wesen und Zweck der Wohnungsgemeinnützigkeit im Sinne des Volkswohnungswesens legen dar, weshalb diese Einschränkungen zulässig – und aus Sicht des Gesetzgebers im Sinne des Volkswohnungswesens – erforderlich sind. Die auch historischen Betrachtungen der entscheidenden Stellen des WGG präzisieren die Intention des (historischen) Gesetzgebers bis in die Gegenwart. Entscheidende aufsichtsrechtliche Traditionsstränge konnten verifiziert werden. Zu diesen Linien zählt auch eine beständige Verschärfung und Präzisierung der Regularien zur Absicherung der gemeinnützigen Vermögensmassen – auch als Reaktion auf gegebene Anlassfälle. Gleichzeitig strukturieren die gegenständlichen Ausführungen wirtschaftliche Rückwirkungen nicht rechtskonformer Anteilstransaktionen sowohl auf die GBV selbst, als auch auf Ebene ihrer Eigentümer und Organwalter. Es konnte gezeigt werden, ...