Artur Schuschnigg

Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3485-2

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Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten (1. Auflage)

S. 174XXIV. Notifikation der Schlichtungsstellen

Als zentrale Anlaufstelle hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der Europäischen Kommission die Schlichtungsstellen gemäß AStG zu notifizieren, d.h. bekanntzugeben.

Dabei hat er folgende Angaben zu übermitteln:

  • Name, Kontaktangaben und Website-Adresse

  • gegebenenfalls Gebühren des Verfahrens

  • die Sprachen, in denen Beschwerden bei den jeweiligen Schlichtungsstellen eingereicht werden können, und die Sprachen, in denen das Schlichtungsverfahren geführt werden kann

  • die Arten von Streitigkeiten, die unter das Verfahren fallen

  • Sektoren und Kategorien der Streitigkeiten, die von den einzelnen Schlichtungsstellen abgedeckt werden

  • gegebenenfalls Notwendigkeit der Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter

  • einen Hinweis darauf, ob das Verfahren mündlich oder schriftlich durchgeführt wird oder durchgeführt werden kann

  • Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit des Verfahrensergebnisses

  • Gründe, aus denen die Schlichtungsstelle die Bearbeitung einer Beschwerde ablehnen kann

  • eine mit Gründen versehene Erklärung dazu, dass die Stelle als in den Geltungsbereich der ADR-RL fallende Schlichtungsstelle zu qualifizieren ist und sie die Qualitäts...

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