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Artur Schuschnigg

Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3485-2

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Dokumentvorschau
Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten (1. Auflage)

S. 173XXIII. Zuständige Behörde und zentrale Anlaufstelle

Aufgabe der zuständigen Behörden ist es einerseits, als Drehscheibe zwischen der Europäischen Kommission und den verschiedenen Schlichtungsstellen nach AStG näher umschriebene Aufgaben wahrzunehmen und andererseits eine Überwachungsfunktion gegenüber den Schlichtungsstellen auszuüben.

Die Zuständigkeit als Behörden teilen sich die Bundesminister dahingehend, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständige Behörde für die Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH als Telekom- und als Postschlichtungsstelle und die Schienen-Control GmbH als Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ist, während für alle anderen Schlichtungsstellen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zuständige Behörde ist.

Da mehr als eine Behörde als zuständige Behörde festgelegt ist, wird der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission und damit als Kontaktpunkt gesetzlich festgelegt.

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