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Artur Schuschnigg

Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3485-2

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Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten (1. Auflage)

S. 125XIII. Verfahrensvoraussetzungen, Einleitung des Verfahrens und Verfahrensrechte

Die Überschrift des § 12 (Verfahrensvoraussetzungen, Einleitung des Verfahrens und Verfahrensrechte) täuscht ein wenig. Genau genommen enthält § 12 keine Regelungen über die Verfahrensvoraussetzungen, es sei denn, die Vorschrift, nach der das Verfahren mit dem Einlangen der Beschwerde des Verbrauchers bei der zuständigen Schlichtungsstelle eingeleitet wird, wird nicht als Vorschrift über die Einleitung des Verfahrens, sondern als Verfahrensvoraussetzung aufgefasst.

Die Regelung von Verfahrensrechten soll weitgehend den Schlichtungsstellen obliegen. Sie sollen im Rahmen der zu veröffentlichenden Verfahrensregeln die nähere Ausgestaltung dieser Verfahrensrechte vornehmen. Das Gesetz beschränkt sich in Bezug auf Verfahrensrechte auf Mindestvorgaben. Warum in diesem Zusammenhang der Begriff „Verfahrensrechte“ wiederholt verwendet wird, ist nicht klar. Rechte auf der einen Seite lösen in aller Regel Pflichten auf der anderen Seite aus. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der umfassendere Terminus „Regelung des Verfahrens“ selbst gemeint ist. Dies wird auch mit Blick auf die verschiedenen Verfahrensregeln deutl...

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