Artur Schuschnigg

Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3485-2

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Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten (1. Auflage)

S. 112X. Tätigkeitsbericht

Jede Schlichtungsstellen hat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und ihn auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Anzumerken ist, dass die ADR-RL eine weitergehende Pflicht zur Information über den Tätigkeitsbericht enthält. Art. 7 Abs. 2 ADR-RL sieht vor, dass über Anfrage dieser auch auf einem dauerhaften Datenträger sowie auf jede andere Weise, die die Schlichtungsstelle für geeignet hält, öffentlich zugänglich zu machen ist. Das AStG enthält diese zusätzlichen Pflichten nicht.

Der Tätigkeitsbericht soll ein allgemeiner Bericht über die Arbeit der Schlichtungsstelle sein. Er hat zumindest Informationen zu beinhalten über

  • die Anzahl und Art der eingelangten Beschwerden

    Hinsichtlich der anzuführenden Art der eingelangten Beschwerden bestehen keine weiteren Vorgaben nach AStG. So könnte z.B. danach differenziert werden, gegen welches Unternehmen sich die Beschwerden richten, nach inhaltlichen Kategorien oder nach Höhe des Streitwerts.

  • systematische oder signifikante Problemstellungen, die häufig auftreten und zu Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern führen, gegebenenfalls samt Empfehlungen, wie derartige Probleme in Zukunft vermieden oder gelös...

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