Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten
1. Aufl. 2019
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S. 105VIII. Informationsverpflichtungen der Schlichtungsstellen
Schlichtungsstellen haben eine Reihe von Informationsverpflichtungen zu erfüllen. Systematisch wäre zu überlegen gewesen, diese Bestimmung zumindest vor die Bestimmung über die Verfahrensregeln zu setzen (die allerdings sowieso dem dritten Abschnitt – Verfahren – vorangestellt hätten werden sollen), da es sich um Informationen handelt, die im Wesentlichen vor dem Start des Verfahrens relevant sind. Darüber hinaus umfassen die Informationsverpflichtungen auch die Verfahrensregeln.
Diese Verpflichtungen sollen dazu dienen, in einfach zugänglicher Form wesentliche Informationen über die Schlichtungsstelle und den Ablauf der Verfahren auf verständliche Weise zur Verfügung zu stellen.
Schlichtungsstellen sind verpflichtet, eine laufend aktualisierte Website zu unterhalten, die den Parteien einen einfachen Zugang zu Informationen über das Verfahren zu bieten hat. Auf dieser Website sind die Informationen eindeutig und leicht verständlich zu veröffentlichen. Diese Website hat darüber hinaus den Informationspflichten nach dem Mediengesetz zu entsprechen.
Folgende Mindestinformationen sind zur Verfügung zu stellen:
Kontaktangaben, einschl...