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Artur Schuschnigg

Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3485-2

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Dokumentvorschau
Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten (1. Auflage)

S. 97VII. Verfahrensregeln

Jede Schlichtungsstelle nach AStG hat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 6 (Verfahrensregeln) sowie der Vorgaben der § 12 bis 16 (Verfahren vor Schlichtungsstellen) Regeln für das Verfahren über bei ihr einlangende Beschwerden festzulegen.

Die Verfahrensregeln haben zu gewährleisten, dass Streitigkeiten fair, praktisch und auf der Grundlage einer objektiven Bewertung der Umstände der Beschwerde und unter gebührender Berücksichtigung der Rechte der Parteien beigelegt werden.

Diese Bestimmung ist sehr umständlich formuliert, obwohl an sich klar sein sollte, was der Gesetzgeber gemeint hat und erreichen will. Die Formulierung ist allerdings dem europäischen Gesetzgeber geschuldet und findet sich in Erwägungsgrund 31 ADR-RL wieder, was allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie in den österreichischen Gesetzestext hätte übernommen werden müssen. Teilweise ist die Bestimmung auch verunglückt. Es sollte klar sein, dass das Verfahren selber den genannten Kriterien zu entsprechen hat – und die entsprechende Gewährleistung nicht ausschließlich durch die Regeln selbst erfolgen kann. Wesentlich für die Akzeptanz der Schlichtungsverfahren auf Unternehmerseite wird sei...

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