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Artur Schuschnigg

Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3485-2

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Dokumentvorschau
Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten (1. Auflage)

S. 18IV. Begriffsbestimmungen

In Anlehnung an Art. 2 Abs. 1 ADR-RL definiert § 3 als „Alternative Streitbeilegung“ jedes Verfahren, das von einer Stelle zur alternativen Streitbeilegung (kurz: AS-Stelle) gemäß § 4 Abs. 1 durchgeführt wird und darauf abzielt, den Parteien eine Lösung vorzuschlagen oder diese mit dem Ziel zusammenzubringen, sie zu einer gütlichen Einigung zu veranlassen.

Entgegen dem Wortlaut, der suggeriert, dass es sich um ein Ergebnis handelt („Streitbeilegung“), stellt die Begriffsbestimmung klar, dass es sich um ein bestimmtes Verfahren handelt. Die Definition dieses Verfahrens fokussiert auf dessen Ziel und ist – im Gegensatz zu dem sehr engen Kreis an Schlichtungsstellen – bewusst sehr weit gewählt, um aus dem Vollen der mannigfaltigen Spielarten außergerichtlicher Streitbeilegung schöpfen zu können. Die Schlichtungsstellen sollen selbst entscheiden können, welche Verfahren sie anwenden wollen. Auch eine Kombination unterschiedlicher Methoden soll möglich sein, um den hinter den Beschwerden stehenden Einzelfällen gerecht werden zu können.

Art. 2 Abs. 1 ADR-RL enthält neben dem Lösungsvorschlag und dem Zusammenbringen mit dem Ziel einer gütlichen Vereinbarung auch noch...

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