Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten
1. Aufl. 2019
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S. 6II. Anwendungsbereich
Das AStG regelt das von den – im Gesetz abschließend aufgezählten – Stellen zur alternativen Streitbeilegung durchzuführende Verfahren zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten, und zwar von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag zwischen einem in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum wohnhaften Verbraucher (§ 1 KSchG) und einem in Österreich niedergelassenen Unternehmer.
Diese Definition des Anwendungsbereichs des Gesetzes weicht etwas von der der Richtlinie ab, die auf Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zwischen einem in der Union niedergelassenen Unternehmer und einem in der Union wohnhaften Verbraucher abstellt.
Allfällige Konsequenzen aus diesen unterschiedlichen Begrifflichkeiten ergeben sich beispielsweise daraus, dass der europäische Dienstleistungsbegriff – im Gegensatz zur Dienstleistung nach österreichischem Verständnis – z.B. auch Bestandverträge umfasst.
Die Materialien zum Gesetz führen dazu aus: „Aus den in Art. 4 Abs. 1 lit. c und d festgehaltenen Definitionen der ADR-Richtlinie ergibt sich, dass damit ledigli...