Ginthör/Brodey

Der AG-/SE-Vorstand

Rechte und Pflichten

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-0798-6

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Der AG-/SE-Vorstand (1. Auflage)

S. 83IV. Verhaltenspflichten des Vorstandes

A. Treuepflicht

Das Vorstandsmitglied trifft als Fremdvermögensverwalter eine umfassende Verpflichtung zur Wahrung der Gesellschaftsinteressen, was in der Literatur als Fremdinteressenwahrungs- oder auch als Treuepflicht bezeichnet wird. Letztere selbst ist nicht ausdrücklich im Gesetz verankert, prägt aber das Vorstandsamt als solches.

Die Gesundheit des Vorstandsmitgliedes hat zwar Vorrang vor den Unternehmensinteressen, es soll von diesem jedoch im Hinblick auf seine Treuepflicht ein Verzicht auf den vertraglich zustehenden Urlaub verlangt werden können, wenn das Unternehmensinteresse dies erfordert.

Die Treuepflicht ist auch bei In-Sich-Geschäften relevant. Dabei handelt es sich um Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vorstandsmitglied und der Gesellschaft. § 97 Abs 1 AktG sieht die Befugnis des Aufsichtsrates vor, die Gesellschaft gegenüber dem Vorstandsmitglied zu vertreten. Umfasst sind schuldrechtliche und körperschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte, aber auch nicht rechtsgeschäftliche außergerichtliche Auseinandersetzungen.

Solange jedoch selbständig zur Vertretung befugte Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen, können diese für die Gesellschaft gegenüber dem...

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