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Thomas Rauch

Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-1473-1

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Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag (1. Auflage)

S. 10324. Die Betriebsversammlung (Gruppenversammlung, Betriebshauptversammlung)

Die Betriebsversammlung besteht aus der Gesamtheit der AN des Betriebes (§ 41 Abs 1 ArbVG; zum Begriff des „AN“ iSd ArbVG siehe 2.).

Die Gruppenversammlung der Arbeiter besteht aus den AN, die der Gruppe der Arbeiter, die Gruppenversammlung der Angestellten besteht aus den AN, die der Gruppe der Angestellten angehören (§ 41 Abs 2 ArbVG; Details siehe 3.3.).

Besteht ein Arbeiter- und ein Angestellten-BR, so ist mindestens einmal in jedem Kalenderjahr eine Betriebshauptversammlung durchzuführen (§ 43 Abs 1 ArbVG; zu den Details siehe im Folgenden).

Die im Folgenden erörterten Bestimmungen zur Betriebsversammlung gelten auch für die Gruppenversammlung und für die Betriebshauptversammlung, soweit nicht auf Abweichungen ausdrücklich hingewiesen wird.

Zur Gruppenversammlung zum Beschluss über einen gemeinsamen BR siehe 3.3.

Zur Betriebsversammlung zur Einleitung einer BR-Wahl siehe 4.3.

Zur Wahl des Wahlvorstandes in der Betriebsversammlung siehe 4.4. und 4.5.

Zum Beschluss der Betriebsversammlung zur Enthebung des BR siehe 7.3.

Zum Beschluss der Gruppenversammlung auf Enthebung eines BR-Mitglieds wegen Verlust der Gruppenzugehörigkeit siehe 11.4.

Zum Beschluss der Betriebsversammlung zur Einhebung ei...

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