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Thomas Rauch

Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-1473-1

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Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag (1. Auflage)

S. 31. Betriebsbegriff

1.1. Allgemeines

Die Wahl eines BR setzt voraus, dass ein Betrieb iSd § 34 ArbVG vorliegt. Ist lediglich eine Arbeitsstätte vorhanden, so kann von den dort tätigen Mitarbeitern kein eigener BR gewählt werden.

Hauptelemente eines Betriebes sind der Betriebsinhaber, der Betriebsstandort, die Beschäftigten, die Betriebsmittel, der Betriebszweck, die einheitliche Betriebsorganisation und die auf Dauer gerichtete betriebliche Tätigkeit (, Arb 10.016; ).

Auch eine Mutter- und die Tochtergesellschaft können einen gemeinsamen Betrieb darstellen. Bei der Beurteilung der Betriebseigenschaft ist nicht auf formaljuristische oder firmenbuchmäßige Qualifizierungen der beteiligten Gesellschaften abzustellen, sondern allein auf deren organisatorische Einheit (). Wesentlich für einen Betrieb ist ein gewisses Mindestmaß an Eigenständigkeit und Selbständigkeit. Ein Betrieb ist eine organisatorische Einheit, die für sich allein bestehen könnte. Die Selbständigkeit muss insbesondere in produktionstechnischer Hinsicht sowie durch eine beschränkte Abgeschlossenheit des Ergebnisses des Arbeitsvorganges oder die Unabhängi...

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