Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag
1. Aufl. 2020
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S. 1Einleitung
Allgemeines
Das ArbVG wurde am im Nationalrat beschlossen und ist 1974 in Kraft getreten (BGBl 1974/22). Zuvor gab es mehrere betriebsverfassungsrechtliche Gesetze, die im ArbVG zusammengefasst und danach aufgehoben wurden (insbesondere Kollektivvertragsgesetz 1947, Betriebsrätegesetz 1947, Mindestlohntarifgesetz 1951, Jugendvertrauensrätegesetz 1972).
Neben dem ArbVG sind hierzu ergangene Verordnungen (Verordnungsermächtigung nach § 161) wesentliche Rechtsquellen zu Detailfragen der Betriebsverfassung (BR-WO, BR-GO, BRF-VO und AR-VO).
In I. Teil (1. und 2. Hauptstück, § 1 bis 21) regelt das ArbVG die kollektive Rechtsgestaltung. Insbesondere wird hier der Kollektivvertrag definiert und die Regelungsbefugnisse der Kollektivvertragsparteien festgelegt (§ 2 ArbVG) sowie die Erklärung von Kollektivverträgen zur Satzung durch das Bundeseinigungsamt (§§ 18 ff) normiert.
Im 3. Hauptstück (§§ 22 bis 25) sind die Bestimmungen zum Mindestlohntarif enthalten (Voraussetzungen für die Festsetzung, Zuständigkeit des Bundeseinigungsamtes, Verfahren und Rechtswirkungen).
Das 4. Hauptstück (§§ 26 bis 28) enthält Bestimmungen zum Antrag auf Festsetzung der Lehrlingsentschädigung an das Bundeseinigungsamt, wenn für den jew...