Das Änderungs- und Widerrufsrecht im Privatstiftungsgesetz
1. Aufl. 2018
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S. 133. Rechtsvergleich des Änderungs- und Widerrufsrechts
In diesem Kapitel wird untersucht, ob und in welcher Form Änderungs- und Widerrufsrechte in anderen Rechtsordnungen aufgefunden werden können. Dazu werden beispielhaft drei Ebenen herangezogen: Erstens innerhalb der österreichischen Rechtsordnung das BStFG 2015 aufgrund seiner Aktualität, zweitens das schweizerische Stiftungsrecht und jenes des Fürstentums Liechtenstein aufgrund der praktischen Relevanz und drittens auf europäischer Ebene die Fundatio Europaea (FE). Ziel und Zweck sind insb die Skizzierung von Alternativen zum PSG sowie die Ermittlung der Bedeutung der Gestaltungsrechte im Wettbewerb der Stiftungsrechtsordnungen.
3.1. Vergleich mit dem BStFG 2015
Im Gegensatz zum PSG, auf dessen Basis sowohl eigennützige als auch gemeinnützige oder mildtätige Stiftungen iSd § 35 Abs 2 und § 37 BAO errichtet werden können, umfasst der Anwendungsbereich des mit in Kraft getretenen BStFG 2015 ausschließlich letztere Gruppe (§ 1 Abs 1 BStFG). Erklärtes Ziel des neuen BStFG ist, bisher hemmende Faktoren wie bspw übermäßige Bürokratisierung, Kontrolle und mangelhafte privatautonome Gestaltungsmöglichkeiten zu beseitigen und dadurch – ne...