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Georg Eisenberger/Tatjana Dworak/Kathrin Bayer

Die Aarhus-Konvention

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3916-1

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Die Aarhus-Konvention (1. Auflage)

S. 87Annex: Aarhus-Konvention

Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung, BGBl III 2005/88 idgF

S. 103Anhang I

Liste der in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a genannten Tätigkeiten

(1) Energiebereich

(2) Herstellung und Verarbeitung von Metallen

(3) Mineralverarbeitende Industrie

(4) Chemische Industrie

Herstellung im Sinne der Kategorien von Tätigkeiten unter Nummer 4 bedeutet die Herstellung der unter den Buchstaben a bis g genannten Stoffe oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang:

(5) Abfallbehandlung

(6) Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 150.000 Einwohnerwerten.

(7) Industrieanlagen zur Herstellung von

(8)

(9)

(10) Grundwasserentnahme- oder künstliche Grundwasserauffüllungssysteme mit einem jährlichen Entnahme- oder Auffüllungsvolumen von mindestens 10 Mio. m3.

(11)

In beiden Fällen wird der Transport von Trinkwasser in Rohren nicht berücksichtigt.

(12) Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem Fördervolumen von mehr als 500 t pro Tag bei Erdöl und von mehr als 500.000 m3 pro Tag bei Erdgas.

(13) ...

Die Aarhus-Konvention

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