Die Aarhus-Konvention
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 7B. Die Aarhus-Konvention
1. Geltungsbereich und Inkrafttreten
Die ArhK ist ein Übereinkommen der UNECE über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Sie wurde am in der dänischen Stadt Aarhus im Rahmen der vierten Pan-Europäischen Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ angenommen.
Die ArhK wurde von Österreich im Jahr 1998 unterzeichnet, am ratifiziert und ist gemäß Art 20 Abs 3 ArhK für Österreich mit in Kraft getreten.
Mittlerweile zählt die ArhK 47 Vertragsparteien, darunter auch die EU (von dieser unterzeichnet im Jahr 1998, genehmigt am , in Kraft getreten am ) sowie alle EU-MS. Die Vorschriften der ArhK sind somit integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung. Der EuGH ist im Wege der Vorabentscheidung auch zur Auslegung der ArhK berufen. Auf EU-Ebene wurde die ArhK zudem durch mehrere EU-RL, wie etwa die ÖffBet-RL, die UVP-RL oder die IE-RL umgesetzt.
Zur Umsetzung der ArhK und der Aarhus-bezogenen EU-RL in Österreich wurden Anpassungen auf Bundes- und Landesebene vorgenommen; insbesondere im Hinblick auf die Erlangung von Umweltinform...