Die Aarhus-Konvention
1. Aufl. 2018
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S. VVorwort
Kaum ein Ort hat uns im öffentlich-rechtlichen Team von Eisenberger & Herzog in den letzten Jahren so sehr beschäftigt wie Aarhus. Die mit über 250.000 Einwohnern zweitgrößte Stadt Dänemarks steht wie keine andere Stadt Europas als Synonym für den Kampf von Umweltorganisationen um mehr Mitspracherecht in umweltrelevanten Verwaltungsverfahren. Die Aarhus-Konvention, das „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“, unterzeichnet am , ist ein mittlerweile von 47 Staaten (darunter alle EU-Mitgliedstaaten) sowie von der Europäischen Union ratifizierter völkerrechtlicher Vertrag – ein Vertrag, durch den der Bevölkerung mehr Mitsprachemöglichkeiten im Umweltrecht eingeräumt werden soll.
Die Umsetzung in innerstaatliches (Verfahrens-)Recht erfolgte und erfolgt nur scheibchenweise. Zu gewichtig sind die Interessen, die hier aufeinanderprallen. Und zu groß ist das Misstrauen, das sich zwischen den wesentlichen Akteuren innerhalb der letzten Jahrzehnte aufgebaut hat. Auf der einen Seite stehen die Wirtschaft und ihre Vertreter, die Umweltschützern generell vorwerf...