WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Literatur
Hammerl, WGG 1979: Rehabilitationszentrum kein Heim gem § 2 Z 3 WGG, RdW 2017 (331); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Regner in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Schinnagl, Heime und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, wobl 2019 (336); Sommer in Böhm/Pletzer/Spruzina/Schinnagl/Stabentheiner, GeKo Wohnrecht Band 3 (2023)
Materialien
RV 760 14. GP
Die Definition nach Z. 1 entspricht der geltenden Rechtslage. Der technischen Vorbereitung ist auch die Planungstätigkeit zuzuzählen. Die Begriffsbestimmung nach Z. 2 ist dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 in der geltenden Fassung entnommen.
IA 907 26. GP
Zu Z 1
Da im Laufe der letzten WGG-Novellen immer mehr „fiktive“ Erhaltungsmaßnahmen gesetzlich in § 14a den Erhaltungsarbeiten gleichgestellt wurden, bedarf die Legaldefinition der „Sanierung größeren Umfangs“ einer zeitgemäßen Adaptierung.
1
§ 2 kommt zunächst Bedeutung im Bereich der Legaldefinition der Begriffe „Heim“, „Errichtung“ und „normale Ausstattung“ zu. Von Relevanz sind diese insb im Bereich der Geschäftskreisregelung.
2
Errichtung umfasst gem Z 1 die wirtschaftliche und technische Vorbereitung der Baulichkeit, die Überwachung der Ausführungsarbeiten, die Erstellung der Abrechnung sowie damit einherge...