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Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4522-3

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Schwetz - WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 2 Begriffsbestimmungen

Materialien

RV 760 14. GP

Die Definition nach Z. 1 entspricht der geltenden Rechtslage. Der technischen Vorbereitung ist auch die Planungstätigkeit zuzuzählen. Die Begriffsbestimmung nach Z. 2 ist dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 in der geltenden Fassung entnommen.

IA 907 26. GP

Zu Z 1

Da im Laufe der letzten WGG-Novellen immer mehr „fiktive“ Erhaltungsmaßnahmen gesetzlich in § 14a den Erhaltungsarbeiten gleichgestellt wurden, bedarf die Legaldefinition der „Sanierung größeren Umfangs“ einer zeitgemäßen Adaptierung.

1

§ 2 kommt zunächst Bedeutung im Bereich der Legaldefinition der Begriffe „Heim“, „Errichtung“ und „normale Ausstattung“ zu. Von Relevanz sind diese insb im Bereich der Geschäftskreisregelung.

2

Errichtung umfasst gem Z 1 die wirtschaftliche und technische Vorbereitung der Baulichkeit, die Überwachung der Ausführungsarbeiten, die Erstellung der Abrechnung sowie damit einherge...

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