Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4522-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schwetz - WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 35 Entziehung der Anerkennung

Schwetz

1

Zenz erachtet den Dualismus aus „An- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit“ als Eckpunkt des (historischen) Aufsichtsrechts. Mit Schuchter ist unter Entziehung der Anerkennung die Entziehung des Status der Gemeinnützigkeit zu verstehen. Die Entziehung der Anerkennung als aufsichtsbehördliche Sanktion gestaltet sich verfassungsgemäß, wie der VfGH in einem einschlägigen Ablehnungsbeschluss festhält.

2

Es bestehen zwei Möglichkeiten der Einleitung eines Entziehungsverfahrens: Dies kann amtswegig durch die zuständige Aufsichtsbehörde vonstattengehen oder auf entsprechenden Antrag der zuständigen Finanz erfolgen. Dem Revisionsverband wie der Finanz kommt gem § 33...

Daten werden geladen...