Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4522-3

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Schwetz - WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 32 Örtliche Zuständigkeit

Schwetz

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Der Begrifflichkeit „Bereich“ entspricht das jeweilige Bundesland. Diese Zuständigkeit der örtlichen Behörde ist mit Holoubek/Hanslik-Schneider auch in dem Falle gegeben, dass die Rechtswirkungen etwaiger Handlungen über das Bundesland hinausreichen.

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