WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 31 Antrag auf Anerkennung
Literatur
Holoubek/Hanslik-Schneider in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2023); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Schuchter in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001); Zenz in Wohnungsgemeinnützigkeit in Recht, Wirtschaft und Gesellschaft (2019)
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Diese Norm benennt die für das Anerkennungsverfahren erforderlichen Urkunden und Beweisthemen iSd wirtschaftlichen Verhältnisse. Zenz charakterisiert sie als einen der „Eckpfeiler“ der Aufsicht. Zuständig ist die gem § 32 örtliche Aufsicht. Im Falle der zulässigen Rechtsformen der Kapitalgesellschaft hat der vorzulegende Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt zu sein. Im Bereich der genossenschaftlichen Satzung ist die bloße Schriftform ausreichend.
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Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird bspw eine Eröffnungsbilanz bzw ein Jahresabschluss mit beigeschlossenem Abschlussprüfungsbericht (sowie ein Businessplan) vorzulegen sein. Zusätzlich sind jene Dokumente beizufügen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Organwalter iS von § 3 (iVm § 24 Abs 2) notwendig sind.