WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 28 Überwachung und Durchführung der Prüfung
Literatur
Bauer in Wohnungsgemeinnützigkeit in Recht, Wirtschaft und Gesellschaft (2019); Grundbichler, Gemeinnützige Bauvereinigungen (2014); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (2019); Regner in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Scherz in Korinek/Nowotny, Handbuch der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft (1994); Schuchter in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001); Schwetz/Gahler, Der wirtschaftliche Eigentümer und Treuhandschaften in der Wohnungsgemeinnützigkeit, immo aktuell 2020 (253); Vraba/Hochreiter, Wirtschaftsprüfung – Modifizierung beim Bestätigungsvermerk (2017); Zenz in Wohnungsgemeinnützigkeit in Recht, Wirtschaft und Gesellschaft (2019)
Materialien
Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP
Zu ZZ 21c, 21d und 23a (§ 23 Abs. 2 und 4 sowie § 28 Abs. 3 WGG)
Anpassung an die geltende Rechtslage.
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§ 28 definiert als Normzweck die Überwachung der Unternehmen ebenso wie die Durchführung ihrer Prüfung. Dabei handelt es sich mit Regner um einen „einheitlichen revisionsrechtlichen Standard“. Gleichzeitig kommt der Norm mit Schuchter die Rolle einer Verweisungsvorschrift in das materielle Prüfungsrecht zu. Von der Bestimmung umfasst werden zwei Ebene...