WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 22 Verfahren
Literatur
Kulhanek in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Scherz in Korinek/Nowotny, Handbuch der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft (1994); Reßler in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Schinnagl, Die Pflicht gemeinnütziger Bauvereinigungen zur Legung einer Abrechnung über die Herstellungskosten, wobl 2016 (290); Schuster in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001); Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht (2015)
Materialien
RV 895 und Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP
Zur ZZ 18 und 21 (§ 15g und § 22 Abs. 1 Z 12a WGG) [RV]
Anknüpfend an die Regelungen des § 15b Abs. 6 und 7 WGG idF 3. WÄG soll einerseits kein „Eigentum zweiter Klasse“ geschaffen werden, andererseits aber für den Fall einer Veräußerung innerhalb einer zehnjährigen „Spekulationsfrist“ sichergestellt sein, dass von der öffentlichen Hand zum Teil massiv gestützte Preisvorteile zugunsten (und vorallem) des nachträglich erwerbenden Mieters, insbesondere bei spekulativen Erwerben und Veräußerungen, im Sinn eines „Generationenausgleichs“ (siehe § 1 Abs. 3 WGG NEU) wieder – zugunsten Neubau und Sanierung von Wohnungen – in das gemeinnützig gebundene Vermögen zurückfließen. Aus diesem Gr...