WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 20 Anwendung mietrechtlicher Bestimmungen
Literatur
Arthold, Einmal WGG – Immer WGG, wobl 2019 (49); Böhm/Prader in Böhm/Pletzer/Spruzina/Stabentheiner, GeKo Wohnrecht Gesamtkommentar Band I (2018); Garzon, WGG gilt auch bei „Soforteigentum“ nicht, immolex 2022 (298); Prader, Kauf einer neuen WGG Immobilie – Fluch oder Segen?, ImmoZak 2020 (50); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Schinnagl in Stabentheiner/Vonkilch, Wohnrecht 2020 Band 2 (2020); Schinnagl, Heime und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, wobl 2019 (336); Rudnigger in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Schuster in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001); Verweijen, Der neue § 20 Abs 6 WGG, immo aktuell 2019 (228); Weinrauch/Zenz, Das neue Befristungsregime der WGG-Novelle 2019, immo aktuell 2019 (184); Zenz, Kein automatisches (Wieder-)Einpendeln in das WGG, wobl 2023 (238)
Materialien
Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP
Zu ZZ 20d und 20e (§ 20 Abs. 1 Z 1 lit. a und lit. b WGG)
Die Regelungen zur Kaution im MRG (§ 16b) sollen auch für Miet- oder Nutzungsverhältnisse, die dem WGG unterliegen gelten.
Zu Z 20f (§ 20 Abs. 4 WGG)
Da die bisher in Abs. 4 vorgesehene Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt erscheint und die praktische Bedeutung von Bauvereinigungen gem. § 8 ohnehin abgenommen hat, wird die Regelung da...