WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 19 Jährliche Abrechnungen
Literatur
Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Rudnigger in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Schuster in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001); Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer, Miet- und Wohnrecht (2016)
Materialien
Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP
Zu ZZ 20b (§ 19 Abs. 1 WGG)
Die Ermöglichung einer elektronischen Abrechnungslegung im WGG mit dem Wahlrecht des Nutzungsberechtigten zwischen Papier- und elektronischer Rechnung – ähnlich der Regelungen im WEG 2002 – bringt der Bauvereinigung einen Verwaltungserleichterung und dem Bewohner mehr Komfort im Zugang zur Abrechnung.
IA 907/A 26. GP
Zu den ZZ 22, 23 und 37 (§ 14 Abs. 7 Z 2a, § 14 Abs. 7a und § 19 Abs. 1)
Einerseits die thermisch-/energetischen Sanierungen (und Großsanierungen im Allgemeinen), die jährlich rd. 15.000 Wohnungen betreffen, sowie andererseits die laufende Instandhaltung im eigenen Mietwohnungsbestand der GBV können zunehmend nicht zur Gänze aus den laufenden EVB sowie anderen EVB-zweckgewidmeten Erträgen (z.B. Mehrerträgen bei Geschäftsraum- und Garagenvermietungen) gedeckt werden.
Vielfach bedarf es daher eigenmittelfinanzierter Vorlagen durch die Unternehmen, die aber gleichfalls mit stei...