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Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4522-3

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Schwetz - WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 17c Umfinanzierung von Eigenmitteln

Materialien

RV 895 25. GP

Zur Z 20 (§ 17c WGG)

Mit der Neueinführung eines § 17c sollen in Ergänzung zu den Regelungsinhalten des

(a) § 17a (Umfinanzierung von Grund- und Baukostenbeiträgen der Nutzer) und

(b) § 17b (Umfinanzierung von Fremdmitteln)

(c) Rahmenbedingungen – über § 13 Abs. 2b hinaus – für eine möglichst flexible Umfinanzierung von Eigenmitteln durch die Bauvereinigung geschaffen werden. Angestrebtes Ziel ist jedenfalls eine objektbezogen möglichst Wohnkosten schonende Refinanzierung von Wohnungen mittels allenfalls – je nach Kapitalmarktbedingungen – auch nur jeweils vorübergehender Eigenmitteleinsätze der Bauvereinigung.

Bei allen Formen von Um- oder Anschlussfinanzierungen gem. § 17b und § 17c sind die erzielbaren Entgeltsreduktionen jedenfalls in vollem Umfang an die Mieter und Nutzungsberechtigten „weiterzureichen“ und entgeltsmindernd zu berücksichtigen. Siehe dazu auch RP zur XXV. GP: „… höheres Maß an Flexibilisierung und Anpassung an aktuelle und zukünftige Herausforderungen zur Schaffung von leistbarem Wohnraum“ sowie MRV vom mit dem Betreff: „Wohnpaket – Konj...

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